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Kommt ein Schüler im Laufe des Schuljahres in eine Klasse, die nicht an der Initiativen Digitalen Schule teilnimmt (z.B. Schulwechsel), muss der Schüler abgemeldet werden.
Die Funktion ist nur verfügbar, wenn der aktuelle Status des Schülers angemeldet ist.
Da das digitale Gerät beim Schüler verbleibt, muss die Abmeldung dokumentiert bleiben.
Wenn ein Schüler irrtümlich angemeldet wurde und kein digitales Gerät erhalten hat, kann der Schulleiter die Anmeldung zur Digitalen Schule auch löschen.
Die Eingaben müssen bis Donnerstag 1. Schulwoche durchgeführt werden. Für die Kontrolle steht ein Report Geräteverwaltung Digitale Schule zur Verfügung!
Nach anklicken der Abmeldung erscheint die wieder folgende Meldung!
