Das zentrale IT - Service Schulpflichtmatrik dient zur Überprüfung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 16 Schulpflichtgesetz.
Die Import-Datei zur Lieferung der Schülerdaten an das Bundesrechenzentrum BRZ wird mit dem Report Schulpflichtmatrik Schule-CSV erstellt.
Die Filterwerte sind bereits voreingestellt und müssen daher nicht mehr geändert werden!
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Tragen Sie bitte bei Dateiname z.B. Schulpflichtmatrik 20/21 ein.
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