Vorschulklassen:
Muss eine Vorschulklasse angelegt werden, wird diese natürlich im Ausbildungsprogramm/Schulstruktur erstellt. Mit Rechtsklick auf Klasse erscheint Klasse anlegen. | |
Da die Schüler in dieser Klasse nicht die Pflichtgegenstände beurteilt bekommen, müssen die Verbindlichen Übungen zugewiesen werden! VÜBG Bildnerisches Gestalten Bei Bedarf UÜ für muttersprachlichen Unterricht! |
Vorschulgruppen:
Bei integrativ geführten Vorschüler/inne/n muss eine Gruppe mit dem Namen 0VS angelegt werden.
Mit Rechtsklick auf Gruppe erscheint Gruppe anlegen. | ||
Auf der Registerkarte Fächer werden die folgenden verbindlichen Übungen zugewiesen. | ||
Auf der Registerkarte Typ werden alle Klassen zugewiesen, Danach können die Schüler der 0ten Schulstufe in diese Vorschulgruppe zugewiesen werden. | Bevor die Schüler in die Gruppe verwiesen werden, müssen sie aber im Klassenverband zurückgestuft werden. | |
Ist die Gruppenzuordnung gemacht, haben die Schüler nun die Fächer der 1ten und der 0ten Schulstufe. Daher sollten nun in der Fachzuordnung die Fächer der 1 Klasse nach links zu den (nicht zugewiesenen Fächern) verschoben werden. So scheinen in der Notenverwaltung nur die Fächer der Vorschulgruppe aktiv und bearbeitbar auf. |
Anmerkung:
Lt. Gesetz bekommen die Vorschüler/innen (ordentliche Schüler) keine Schulnachrichten, aber ein Jahreszeugnis, in dem verbindliche Übungen in der Notenverwaltung mit
„Teilgenommen“ beurteilt werden!
Außerordentliche Vorschüler erhalten zum Jahresende eine Schulbesuchsbestätigung!