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Muss eine Vorschulklasse angelegt werden, wird diese natürlich im Ausbildungsprogramm/Schulstruktur erstellt.

Mit Rechtsklick auf Klasse erscheint Klasse anlegen.

Da die Schüler in dieser Klasse nicht die Pflichtgegenstände beurteilt bekommen, müssen die Verbindlichen Übungen zugewiesen werden!


VÜD Deutsch
VÜMF Mathematische Früherziehung
VÜSB Sachbegegnung
VÜRx Religion (x steht für die entsprechende Rel.)
VÜMUSI Musik
VÜKG VÜKGE Kunst und Gestaltung
VÜTD Technik und Design 
VÜVMB Verkehrs- und Mobilitätsbildung
VÜRM Rythmik Rhythmik
VÜSP Spiel
VÜBSP Bewegung und Sport 

 

Bei Bedarf UÜ für muttersprachlichen Unterricht!

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Vorschulgruppen:

Bei integrativ geführten Vorschüler/inne/n muss eine Gruppe mit dem Namen 0VS angelegt werden.

Mit Rechtsklick auf Gruppe erscheint Gruppe anlegen.

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Auf der Registerkarte Fächer werden die folgenden
verbindlichen Übungen zugewiesen.
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Auf der Registerkarte Typ werden alle Klassen zugewiesen,
die integrierte Vorschüler/innen haben.

Danach können die Schüler der 0ten Schulstufe in diese Vorschulgruppe zugewiesen werden.

Bevor die Schüler in die Gruppe verwiesen werden, müssen sie aber im Klassenverband zurückgestuft werden.
Siehe Anleitung

Schüler zurückstufenImage Removed

Wechsel der Schulstufe

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Ist die Gruppenzuordnung gemacht, haben die Schüler nun die Fächer der 1ten und der 0ten Schulstufe. Daher sollten nun in der Fachzuordnung die Fächer der 1 Klasse nach links zu den (nicht zugewiesenen Fächern) verschoben werden. So scheinen in der Notenverwaltung nur die Fächer der Vorschulgruppe aktiv und bearbeitbar auf.
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Anmerkung:
Lt. Gesetz bekommen die Vorschüler/innen (ordentliche Schüler) keine Schulnachrichten, aber ein Jahreszeugnis, in dem verbindliche Übungen in der Notenverwaltung mit
„Teilgenommen“ beurteilt Teilgenommen beurteilt werden!

Außerordentliche Vorschüler erhalten zum Jahresende eine Schulbesuchsbestätigung!