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Mit Schuljahr 2025/26 dürfen bei der Übermittlung der Bildok anstelle von SVNR nur bereichsspezifische Personenkennzeichen(bPK) übermittelt werden.
Im Gegensatz zur SVNr. ist diese nicht einzugeben, sondern wird automatisch anhand der Schülerdaten ermittelt.

Nach der Erstlieferung sollten fast alle Schüler eine bPK haben, bei einigen Fällen (falsche Schreibweise des Namen, falsche Adresse,…) kann es sein, dass keine bPK
generiert werden kann. Hier erhält man eine Fehlermeldung und die Daten des Schülers müssen korrigiert werden.
Wenn die initiale Erstellung der bPK erfolgt ist, sollte das System in Zukunft automatisch funktionieren.


In der Schülerverwaltung bei dem Knotenpunkt Schüler gibt es den Unterpunkt bPK Übersicht.
(Auch über den Knotenpunkt Personenverwaltung und den Unterpunkt bPK Übersicht möglich.)

Nach Klick darauf öffnet sich die Übersicht aller Schüler der Schule und deren bPK Status.

Über die Felder oben kann nach Schüler oder bPK Status gesucht werden.

Rechts oben ist ein Stichtag eingetragen, der immer mit dem 01.10. des Schuljahres vorbelegt ist. Zur Kontrolle von Schülerinnen und Schüler, die später an die Schule gekommen sind, kann es nötig sein, dieses Datum anzupassen, z.B. auf das Heute-Datum.

bPK offen sollte nur nach dem Update 2025 angezeigt werden. Auch bei neu aufgenommenen Schülern kann dieser Status zu Beginn vorliegen.
Sobald ein Schüler aber einer Klasse zugewiesen wurde, sollte der Status automatisch auf bPK wird beantragt geändert werden. 

Wenn die bPK fehlerhaft ist, müssen Sie die Daten mit vorhandenen Daten (Geburtsurkunde, Meldezettel) vergleichen und abändern.

Danach wird der Status auf bPK wird beantragt gesetzt.

War die Beantragung erfolgreich, ändert sich der Status auf bPK vorhanden.

Schüler mit Ersatzkennzeichen (EKZ) erhalten keine bPK. Hier wird das EKZ in der Bildok. verwendet. 


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