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KlauselSchulartBedeutungBerechnung
1

MS, PTS

Wenn der Schüler die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. g bzw. § 22a Abs. 2 Z 8 des Schulunterrichtsgesetzes mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen hat.

Bei der Berechnung des ausgezeichneten Erfolges geht man zuerst von der Gesamtzahl der PflichtgegenständeAlternativen Pflichtgegenständen bzw. der Alternativen Pflichtgegenständen aus Wahlpflichtgegenstand aus.
Freigegenstände u. Pflichtgegenstände, von denen der Schüler befreit ist, zählen nicht.

Wenn mindestens die Hälfte der Pflichtgegenstände mit „Sehr gut" und in den übrigen Pflichtgegenständen mit „Gut" beurteilt wurde, wobei Beurteilungen mit „Befriedigend" den ausgezeichneten Erfolg nicht hindern, wenn dafür gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus vorliegen.

Aus dem Text ergibt sich somit, dass bei 7 „Sehr gut", 5 „Gut" und 1 „Befriedigend" kein ausgezeichneter Erfolg vorliegt, da die „Hälfte der Pflichtgegenstände" bei 13 Gegenständen 6,5 ist und der Schüler daher mit 7 „Sehr gut" nicht eine ganze Beurteilung mit „Sehr gut" über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus aufzuweisen hat. Hingegen liegt ein ausgezeichneter Erfolg vor, wenn der Schüler bei 13 Pflichtgegenständen 7 „Sehr gut" und 6 „Gut" oder 8 „Sehr gut", 4 „Gut" und 1 „Befriedigend" oder 9 „Sehr gut", 2 „Gut" und 2 „Befriedigend" oder 10 „Sehr gut" und 3 „Befriedigend" hat.


Hinweis: Wenn sich der Schüler in nur einem Fach in dem Leistungsniveau Standard befindet, kann ein ausgezeichneter Erfolg nicht mehr stattfinden.
Auch bei einem Genügend kann kein ausgezeichneter Erfolg berechnet werden.

Weiters darf der Schüler keinen SPF in folgenden Lehrplänen haben:
Allgemeine Sonderschule
Berufsvorbereitungsjahr
Sonderschule für blinde Kinder
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (MS Lehrplan)
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (SS Lehrplan)
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (VS Lehrplan)
Sonderschule für gehörlose Kinder
Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder


Beispiele siehe folgende Seite: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/2043-ausgez-erfolg

1a

MS, PTS

Der Schüler hat die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. h bzw. § 22a Abs. 2 Z 9 des Schulunterrichtsgesetzes mit gutem Erfolg abgeschlossen.

Der Schüler hat die Schulstufe mit gutem Erfolg abgeschlossen, wenn er in keinem Pflichtgegenstand/Alternativen Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und mindestens gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" aufweist wie mit „Befriedigend".

Daher erhält ein Schüler im Jahres- bzw. Semesterzeugnis nur dann einen Guten Erfolg, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und sein Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände größer als 1,5 aber maximal 2,0 beträgt.

Hinweis: Wenn sich der Schüler in nur einem Fach in dem Leistungsniveau Standard befindet, kann kein Guter Erfolg mehr stattfinden.
Auch bei einem Genügend kann kein guter Erfolg berechnet werden.

Weiters darf der Schüler keinen SPF in folgenden Lehrplänen haben:
Allgemeine Sonderschule
Berufsvorbereitungsjahr
Sonderschule für blinde Kinder
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (MS Lehrplan)
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (SS Lehrplan)
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (VS Lehrplan)
Sonderschule für gehörlose Kinder
Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder


Beispiele siehe folgende Seite: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/583-gutererfolg

1,1aZusatzinfoInfo zu den Klauseln 1 und 1a 

In der Volksschule und den Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschulen nach dem Lehrplan der Mittelschule und der Polytechnischen Schule) ist die Feststellung des ausgezeichneten Erfolges nicht zu treffen;

Ein festgestellter Sonderpädagogischer Förderbedarf kann die Folge haben, dass die Schüler/innen in einzelnen oder gegebenenfalls auch in allen Pflichtgegenständen eine Lehrplanabweichung haben.

Die Folge kann dann sein, dass eine Schüler/in bzw. ein Schüler an einer Mittelschule auf Grund der Lehrplanabweichung keinen Vermerk über einen ausgezeichneten Erfolg bekommen dürfte. Im Vergleich dazu kann es aber sein, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler an einer Mittelschule mit einem "Verhaltens-SPF" ohne einer Lehrplanabweichung einen Vermerk über einen ausgezeichneten Erfolg bekommen könnte.

2aVS, ASO, MS, PTS

Bei Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen:

-Kein Pflichtgegenstand wurde mit „Nicht genügend" beurteilt.

-Beim Wiederholen einer Schulstufe wurde höchstens ein Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend" beurteilt, und dieser Pflichtgegenstand wurde vor der Wiederholung der Schulstufe zumindest mit „Befriedigend" beurteilt.

-Das Jahreszeugnis des Schülers enthält nicht mehr als ein „Nicht genügend" in einem Pflichtgegenstand, und (alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein):

  • der Schüler hat nicht auch schon im Jahreszeugnis des vorhergegangenen Schuljahres in demselben Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend" erhalten.
  • der betreffende Pflichtgegenstand ist einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen und
  • die Klassenkonferenz feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart aufweist.
2bVS, ASO, MS, PTS

Bei Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt ist.

Die Klausel 2b wird dann gesetzt wenn einer der drei Punkte der Klausel 2a verletzt wurden.

Zusätzlich wird je nach Noten die Klausel 3,4 und 5 gesetzt.

2cVS, ASOFür die Jahresinformation mit Aufstiegsberechtigung der 1. Schulstufe.Die Klausel 2c wird bei dem Jahreszeugnis und der Jahresinformation in den Schulstufen 0 und 1 immer gesetzt.
3VS, ASO, MS, PTSFür Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat

Die Klausel 3 wird in den letzten Schulstufen (VS = 4, MS = 8, PTS = 9, SS = 9) wenn ein 5er in einem Pflicht od. Alternativer Pflichtgegenstand eingetragen ist berechnet.

Hinweis: Wurde die Note 5 in einer LN Gruppe Standard AHS vergeben, zählt dies nicht, erst wenn ein 5er in einer Standar Gruppe oder in einem anderen Pflichtgegenstand vergeben wurde.

4

VS, ASO, MS,

PTS

Klausel für Schüler, die gemäß § 27 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe zu wiederholenDie Klausel 4 wird gesetzt sobald die Klausel 2b oder 3 vorhanden ist.
5ASO, MS, PTSWenn der Schüler gemäß § 23 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Pflichtgegenständen berechtigt ist

Die Klausel 5 (ab Schulst. 5) wird gesetzt wenn in einem oder zwei Pflichtfächern od. Alternativen Pflichtfächern die Note "Nicht Genügend" vergeben wurde.


Hinweis: Wurde die Note 5 in einer LN Gruppe Standard AHS vergeben, zählt dies nicht, erst wenn ein 5er in einer Standar Gruppe oder in einem anderen Pflichtgegenstand vergeben wurde.

9VS, ASO, MS, PTS

Bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76.

Lt. Geburtsdatum des Schülers in e*SA wird der Schulbeginn und das Schulende berechnet.

Ist die Schulpflicht beendet, wird die Klausel automatisch aufgedruckt.

23ASO, MSAn der Mittelschule (6. und 7. Schulstufe) wird die Leistungsniveaugruppe im nächsten Schuljahr definiert.

Die Klausel 23 wird in der (6. und 7. Schulstufe) autmatisch angeführt.
Darin enthalten ist das Leistungsniveau der nächsten Schulstufe.
Auch dies wird automatisch berechnet.

Beispiel: Hat ein Schüler in dem Leistungsniveau Standart in einem der Fächer (D,E,M) ein "Sehr Gut" erhalten, scheint in der Klausel
für das Fach im kommmenden Schuljahr das Leistungsniveau Standart AHS auf.

EEVS, ASOIst von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden.

Folgender Text wird aufgedruckt:
Die ergänzenden, schriftlichen Erläuterungen zu den Ziffernnoten gemäß § 18 Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz sind der Beilage zu entnehmen.

DFKLwVS, MS, PTSAOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Wintersemester besucht haben. Auch integrativ.

Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet.
Der Schüler muss zusätzlich zum Semsterzeugnisdatum (Februar) einen gültigen "Außerordentlicher Schüler (DK ungenügend)" Bescheid vermerkt haben.

DFKLwsVS, MS, PTSAOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Winter- und Sommersemester besucht haben. Auch integrativ.

Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet.
Der Schüler muss zusätzlich zum Semsterzeugnisdatum (Februar) und zum Schulschluss (Juli) einen gültigen "Außerordentlicher Schüler (DK ungenügend)" Bescheid vermerkt haben.

DFKLsVS, MS, PTSAOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Sommersemester besucht haben. Auch integrativ.

Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet.
Der Schüler muss zusätzlich zum Schulschluss (Juli) einen gültigen "Außerordentlicher Schüler (DK ungenügend)" Bescheid vermerkt haben.

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