Folgende Klausel werden automatisch errechnet im Zeugnisdruck eingefügt:
Klausel | Schulart | Bedeutung | Berechnung |
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1 | MS, PTS | Wenn der Schüler die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. g bzw. § 22a Abs. 2 Z 8 des Schulunterrichtsgesetzes mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen hat. | Bei der Berechnung des ausgezeichneten Erfolges geht man zuerst von der Gesamtzahl der Pflichtgegenstände bzw. der Alternativen Pflichtgegenständen aus. Aus dem Text ergibt sich somit, dass bei 7 „Sehr gut", 5 „Gut" und 1 „Befriedigend" kein ausgezeichneter Erfolg vorliegt, da die „Hälfte der Pflichtgegenstände" bei 13 Gegenständen 6,5 ist und der Schüler daher mit 7 „Sehr gut" nicht eine ganze Beurteilung mit „Sehr gut" über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus aufzuweisen hat. Hingegen liegt ein ausgezeichneter Erfolg vor, wenn der Schüler bei 13 Pflichtgegenständen 7 „Sehr gut" und 6 „Gut" oder 8 „Sehr gut", 4 „Gut" und 1 „Befriedigend" oder 9 „Sehr gut", 2 „Gut" und 2 „Befriedigend" oder 10 „Sehr gut" und 3 „Befriedigend" hat. Hinweis: Wenn sich der Schüler in nur einem Fach in dem Leistungsniveau Standard befindet, kann ein ausgezeichneter Erfolg nicht mehr stattfinden. Auch bei einem Genügend kann kein ausgezeichneter Erfolg berechnet werden. Beispiele siehe folgende Seite: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/2043-ausgez-erfolg |
1a | MS, PTS | Der Schüler hat die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. h bzw. § 22a Abs. 2 Z 9 des Schulunterrichtsgesetzes mit gutem Erfolg abgeschlossen. | Der Schüler hat die Schulstufe mit gutem Erfolg abgeschlossen, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und mindestens gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" aufweist wie mit „Befriedigend". Hinweis: Wenn sich der Schüler in nur einem Fach in dem Leistungsniveau Standard befindet, kann kein Guter Erfolg mehr stattfinden. Daher erhält ein Schüler im Jahres- bzw. Semesterzeugnis nur dann einen Guten Erfolg, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und sein Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände größer als 1,5 aber maximal 2,0 beträgt. Beispiele siehe folgende Seite: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/583-gutererfolg |
2a | VS, ASO, MS, PTS | Bei Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist. | Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen: -Kein Pflichtgegenstand wurde mit „Nicht genügend" beurteilt. -Beim Wiederholen einer Schulstufe wurde höchstens ein Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend" beurteilt, und dieser Pflichtgegenstand wurde vor der Wiederholung der Schulstufe zumindest mit „Befriedigend" beurteilt. -Das Jahreszeugnis des Schülers enthält nicht mehr als ein „Nicht genügend" in einem Pflichtgegenstand, und (alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein):
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2b | VS, ASO, MS, PTS | Bei Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt ist. | Die Klausel 2b wird dann gesetzt wenn einer der drei Punkte der Klausel 2a verletzt wurden. Zusätzlich wird je nach Noten die Klausel 3,4 und 5 gesetzt. |
2c | VS, ASO | Für die Jahresinformation mit Aufstiegsberechtigung der 1. Schulstufe. | Die Klausel 2c wird bei dem Jahreszeugnis und der Jahresinformation in den Schulstufen 0 und 1 immer gesetzt. |
3 | VS, ASO, MS, PTS | Für Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat | Die Klausel 3 wird in den letzten Schulstufen (VS = 4, MS = 8, PTS = 9, SS = 9) wenn ein 5er in einem Pflicht od. Alternativer Pflichtgegenstand eingetragen ist berechnet. Hinweis: Wurde die Note 5 in einer LN Gruppe Standard AHS vergeben, zählt dies nicht, erst wenn ein 5er in einer Standar Gruppe oder in einem anderen Pflichtgegenstand vergeben wurde. |
4 | VS, ASO, MS, PTS | Klausel für Schüler, die gemäß § 27 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe zu wiederholen | Die Klausel 4 wird gesetzt sobald die Klausel 2b oder 3 vorhanden ist. |
5 | ASO, MS, PTS | Wenn der Schüler gemäß § 23 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Pflichtgegenständen berechtigt ist | Die Klausel 5 (ab Schulst. 5) wird gesetzt wenn in einem oder zwei Pflichtfächern od. Alternativen Pflichtfächern die Note "Nicht Genügend" vergeben wurde.
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9 | VS, ASO, MS, PTS | Bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76. | Lt. Geburtsdatum des Schülers in e*SA wird der Schulbeginn und das Schulende berechnet. Ist die Schulpflicht beendet, wird die Klausel automatisch aufgedruckt. |
23 | ASO, MS | An der Mittelschule (6. und 7. Schulstufe) wird die Leistungsniveaugruppe im nächsten Schuljahr definiert. | Die Klausel 23 wird in der (6. und 7. Schulstufe) autmatisch angeführt. Beispiel: Hat ein Schüler in dem Leistungsniveau Standart in einem der Fächer (D,E,M) ein "Sehr Gut" erhalten, scheint in der Klausel |
EE | VS, ASO | Ist von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden. | Folgender Text wird aufgedruckt: |
DFKLw | VS, MS, PTS | AOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Wintersemester besucht haben. Auch integrativ. | Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet. |
DFKLws | VS, MS, PTS | AOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Winter- und Sommersemester besucht haben. Auch integrativ. | Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet. |
DFKLs | VS, MS, PTS | AOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Sommersemester besucht haben. Auch integrativ. | Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet. |
Folgende Klauseln können manuell im Zeugnisdruck hinzugefügt werden:
Klausel | Schulart | Bedeutung |
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1b | PTS | Wenn der Schüler nach erfolgreichem Abschluss der 7. Schulstufe der Volksschule oder der 3. Klasse der Mittelschule oder der 3. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule die Polytechnische Schule erfolgreich abgeschlossen hat |
2c | VS, ASO | Muss bei Kleinschulen (=niedrig organisierten Schulen) zum Teil manuell eingestellt werden. (Bsp.: In der 1 Klasse sind 1. u. 2. Schulstufe gemeinsam, |
3a | VS, MS, PTS | Wenn ein Schüler gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart erfolgreich abgeschlossen hat. |
4a | VS, ASO, MS, PTS | Falls der Schüler gemäß § 27 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe FREIWILLIG zu wiederholen. |
6 | ASO, MS, PTS | Sobald der Schüler gemäß § 23 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, eine Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Freigegenständen abzulegen. |
6a | MS | Wird verwendet, wenn der Schüler gemäß § 23a des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Semesterprüfung berechtigt ist. |
7 | ASO, MS | Der Schüler hat gemäß § 32 des Schulunterrichtsgesetzes zulässige Höchstdauer des Schulbesuches überschritten. (§ 33 Abs. 2 lit. d des Schulunterrichtsgesetzes): |
8 | VS | Wird nur dann gesetzt, wenn die Schulkonferenz der Volksschule gemäß § 40 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, feststellt, dass der Schüler trotz einer Beurteilung in Deutsch, Lesen und (oder) Mathematik mit Befriedigend den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schulen genügen wird. |
10 | VS, ASO, MS, PTS | Ist nur dann relevant, wenn die Beurteilung des Schülers in einem Pflichtgegenstand wegen Befreiung von der Teilnahme an diesem Pflichtgegenstand gemäß § 11 Abs. 6, Abs. 6a, Abs. 6b Z 3 oder Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 nicht möglich war. |
11 | VS, ASO, MS, PTS | Bei Beurteilung in der Unterrichtssprache und der lebenden Fremdsprache gemäß § 18 Abs. 12 des Schulunterrichtsgesetzes. |
12 | VS, ASO, MS, PTS | Relevant, wenn sich der Schüler gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes vom Schulbesuch abgemeldet hat. |
15 | VS, ASO, MS, PTS | Beim Eintritt der Rechtskraft des Ausschlussbescheides gemäß § 49 des Schulunterrichtsgesetzes (§ 33 Abs. 2 lit. e des Schulunterrichtsgesetzes). |
16 | VS, ASO, MS, PTS | Wenn die Teilnahme an einer verbindlichen Übung gemäß § 11 Abs. 6 oder 6a des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 befreit wurde. |
17 | VS, ASO, MS | Wird benötigt, wenn ein Schüler aufgrund von Nicht Genügend in einem Pflichtgegenstand trotzdem aufsteigen darf |
§ 17 | ASO, MS | Für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf. |
19 | ASO | Wenn der Schüler einer Allgemeinen Sonderschule gemäß § 31c des Schulunterrichtsgesetzes in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und (oder) Mathematik am Unterricht in der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe teilgenommen hat: |
§22/11 | VS, ASO, MS, PTS | Ist für Schüler, die in einem oder mehreren Pflichtgegenständen gemäß §22 Abs. 11 des Schulunterrichtsgesetz nicht beurteilt werden. Im Falle des § 22 Abs. 11 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes – ausgenommen beim Besuch einer Deutschförderklasse gemäß § 8h Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes – ist in die Schulbesuchsbestätigung folgender Vermerk aufzunehmen. |
§23/2, §23/2 | MS, PTS | Die gemäß § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes in das Jahreszeugnis aufzunehmenden Vermerke sind vom Schulleiter der Schule, an der die Wiederholungsprüfung abgelegt wurde, sowie dem betreffenden Fachprüfer (den Fachprüfern) unter Anbringung des Rundsiegels der Schule zu fertigen. |
§28/3 | PTS | Wenn ein Schüler in einem besonderen Förderprogramm nach einem schulautonomen Lehrplan beurteilt wurde. |
ASO | VS, ASO, MS, PTS | Diese Klausel ist NUR bei Ziffernnoten (Schulnachricht/Jahreszeugnis) zu setzen. Die ASO Klausel wird verwendet um auf einen ASO Lehrplan bei einzelnen Fächer hinzuweisen. |
NMS(GO) | MS | Modellversuchsgenehmigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule |
NMS(RGO) | MS | Modellversuchsgenehmigung des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe (Realgymnasium) sowie einer berufsbildenden mittleren Schule |
PS | ASO, PTS | Wenn ein alternativer Pflichtgegenstand oder alle alternativen Pflichtgegenstände |
PTS | ASO, PTS | Wenn ein Gegenstand nach PTS Lehrplan unterrichtet wurde. |
VS | VS, ASO | Wird verwendet um Gegenstände, die mit dem Lehrplan für die Volksschulen unterrichtet werden, zu markieren. |
Z1-Z3 | VS, ASO, MS, PTS | Leere Klausel Zeilen zum selbst definieren/befüllen. |
Z4 | VS, ASO, MS, PTS | Schüler/innen, die einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören und den Besuch eines externen Religionsunterrichts nachgewiesen, bekommen die Klause Z4, in der die genaue Bezeichnung der Bekenntnisgemeinschaft einzutragen ist. |
UMI 1 / UMI 2 | VS, ASO | Wird für die Umfassende Mündliche Information verwendet. |
DFKL | VS, MS, PTS | In der SB aller AOSDKu- Schüler/innen, den Schüler/innen, die eine (integrative) Deutschförderklasse besucht haben, muss eine der folgenden Klauseln dazu geschaltet werden: DFKLw-nach dem Besuch des Wintersemesters |
Gesetzliche Informationen über die Klauseln und finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009680