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Folgende Klausel werden automatisch errechnet im Zeugnisdruck eingefügt:

KlauselSchulartBedeutungBerechnung
1

MS, PTS

Wenn der Schüler die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. g bzw. § 22a Abs. 2 Z 8 des Schulunterrichtsgesetzes mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen hat.

Bei der Berechnung des ausgezeichneten Erfolges geht man zuerst von der Gesamtzahl der Pflichtgegenstände bzw. der Alternativen Pflichtgegenständen aus.
Freigegenstände u. Pflichtgegenstände, von denen der Schüler befreit ist, zählen nicht.

Wenn mindestens die Hälfte der Pflichtgegenstände mit „Sehr gut" und in den übrigen Pflichtgegenständen mit „Gut" beurteilt wurde, wobei Beurteilungen mit „Befriedigend" den ausgezeichneten Erfolg nicht hindern, wenn dafür gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus vorliegen.

Aus dem Text ergibt sich somit, dass bei 7 „Sehr gut", 5 „Gut" und 1 „Befriedigend" kein ausgezeichneter Erfolg vorliegt, da die „Hälfte der Pflichtgegenstände" bei 13 Gegenständen 6,5 ist und der Schüler daher mit 7 „Sehr gut" nicht eine ganze Beurteilung mit „Sehr gut" über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus aufzuweisen hat. Hingegen liegt ein ausgezeichneter Erfolg vor, wenn der Schüler bei 13 Pflichtgegenständen 7 „Sehr gut" und 6 „Gut" oder 8 „Sehr gut", 4 „Gut" und 1 „Befriedigend" oder 9 „Sehr gut", 2 „Gut" und 2 „Befriedigend" oder 10 „Sehr gut" und 3 „Befriedigend" hat.


Hinweis: Wenn sich der Schüler in nur einem Fach in dem Leistungsniveau Standard befindet, kann ein ausgezeichneter Erfolg nicht mehr stattfinden.

Auch bei einem Genügend kann kein ausgezeichneter Erfolg berechnet werden.

Weiters darf der Schüler keinen SPF in folgenden Lehrplänen haben:
Allgemeine Sonderschule
Berufsvorbereitungsjahr
Sonderschule für blinde Kinder
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (MS Lehrplan)
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (SS Lehrplan)
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (VS Lehrplan)
Sonderschule für gehörlose Kinder
Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder


Beispiele siehe folgende Seite: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/2043-ausgez-erfolg

1a

MS, PTS

Der Schüler hat die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. h bzw. § 22a Abs. 2 Z 9 des Schulunterrichtsgesetzes mit gutem Erfolg abgeschlossen.

Der Schüler hat die Schulstufe mit gutem Erfolg abgeschlossen, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und mindestens gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" aufweist wie mit „Befriedigend".

Hinweis: Wenn sich der Schüler in nur einem Fach in dem Leistungsniveau Standard befindet, kann kein Guter Erfolg mehr stattfinden.
Auch bei einem Genügend kann kein guter Erfolg berechnet werden.

Daher erhält ein Schüler im Jahres- bzw. Semesterzeugnis nur dann einen Guten Erfolg, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und sein Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände größer als 1,5 aber maximal 2,0 beträgt.

Beispiele siehe folgende Seite: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/583-gutererfolg

2aVS, ASO, MS, PTS

Bei Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen:

-Kein Pflichtgegenstand wurde mit „Nicht genügend" beurteilt.

-Beim Wiederholen einer Schulstufe wurde höchstens ein Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend" beurteilt, und dieser Pflichtgegenstand wurde vor der Wiederholung der Schulstufe zumindest mit „Befriedigend" beurteilt.

-Das Jahreszeugnis des Schülers enthält nicht mehr als ein „Nicht genügend" in einem Pflichtgegenstand, und (alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein):

  • der Schüler hat nicht auch schon im Jahreszeugnis des vorhergegangenen Schuljahres in demselben Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend" erhalten.
  • der betreffende Pflichtgegenstand ist einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen und
  • die Klassenkonferenz feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgabe der betreffenden Schulart aufweist.
2bVS, ASO, MS, PTS

Bei Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt ist.

Die Klausel 2b wird dann gesetzt wenn einer der drei Punkte der Klausel 2a verletzt wurden.

Zusätzlich wird je nach Noten die Klausel 3,4 und 5 gesetzt.

2cVS, ASOFür die Jahresinformation mit Aufstiegsberechtigung der 1. Schulstufe.Die Klausel 2c wird bei dem Jahreszeugnis und der Jahresinformation in den Schulstufen 0 und 1 immer gesetzt.
3VS, ASO, MS, PTSFür Schüler, die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat

Die Klausel 3 wird in den letzten Schulstufen (VS = 4, MS = 8, PTS = 9, SS = 9) wenn ein 5er in einem Pflicht od. Alternativer Pflichtgegenstand eingetragen ist berechnet.

Hinweis: Wurde die Note 5 in einer LN Gruppe Standard AHS vergeben, zählt dies nicht, erst wenn ein 5er in einer Standar Gruppe oder in einem anderen Pflichtgegenstand vergeben wurde.

4

VS, ASO, MS,

PTS

Klausel für Schüler, die gemäß § 27 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe zu wiederholenDie Klausel 4 wird gesetzt sobald die Klausel 2b oder 3 vorhanden ist.
5ASO, MS, PTSWenn der Schüler gemäß § 23 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Pflichtgegenständen berechtigt ist

Die Klausel 5 (ab Schulst. 5) wird gesetzt wenn in einem oder zwei Pflichtfächern od. Alternativen Pflichtfächern die Note "Nicht Genügend" vergeben wurde.


Hinweis: Wurde die Note 5 in einer LN Gruppe Standard AHS vergeben, zählt dies nicht, erst wenn ein 5er in einer Standar Gruppe oder in einem anderen Pflichtgegenstand vergeben wurde.

9VS, ASO, MS, PTS

Bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76.

Lt. Geburtsdatum des Schülers in e*SA wird der Schulbeginn und das Schulende berechnet.

Ist die Schulpflicht beendet, wird die Klausel automatisch aufgedruckt.

23ASO, MSAn der Mittelschule (6. und 7. Schulstufe) wird die Leistungsniveaugruppe im nächsten Schuljahr definiert.

Die Klausel 23 wird in der (6. und 7. Schulstufe) autmatisch angeführt.
Darin enthalten ist das Leistungsniveau der nächsten Schulstufe.
Auch dies wird automatisch berechnet.

Beispiel: Hat ein Schüler in dem Leistungsniveau Standart in einem der Fächer (D,E,M) ein "Sehr Gut" erhalten, scheint in der Klausel
für das Fach im kommmenden Schuljahr das Leistungsniveau Standart AHS auf.

EEVS, ASOIst von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden.

Folgender Text wird aufgedruckt:
Die ergänzenden, schriftlichen Erläuterungen zu den Ziffernnoten gemäß § 18 Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz sind der Beilage zu entnehmen.

DFKLwVS, MS, PTSAOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Wintersemester besucht haben. Auch integrativ.

Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet.
Der Schüler muss zusätzlich zum Semsterzeugnisdatum (Februar) einen gültigen "Außerordentlicher Schüler (DK ungenügend)" Bescheid vermerkt haben.

DFKLwsVS, MS, PTSAOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Winter- und Sommersemester besucht haben. Auch integrativ.

Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet.
Der Schüler muss zusätzlich zum Semsterzeugnisdatum (Februar) und zum Schulschluss (Juli) einen gültigen "Außerordentlicher Schüler (DK ungenügend)" Bescheid vermerkt haben.

DFKLsVS, MS, PTSAOSDKu- Schüler, die eine Deutschförderklasse im Sommersemester besucht haben. Auch integrativ.

Wird nur bei einer Schulbesuchsbestätigung berechnet.
Der Schüler muss zusätzlich zum Schulschluss (Juli) einen gültigen "Außerordentlicher Schüler (DK ungenügend)" Bescheid vermerkt haben.


Folgende Klauseln können manuell im Zeugnisdruck hinzugefügt werden:

KlauselSchulartBedeutung
1bPTSWenn der Schüler nach erfolgreichem Abschluss der 7. Schulstufe der Volksschule oder der 3. Klasse der Mittelschule oder der 3. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule die Polytechnische Schule erfolgreich abgeschlossen hat
2c VS, ASO

Muss bei Kleinschulen (=niedrig organisierten Schulen) zum Teil manuell eingestellt werden. (Bsp.: In der 1 Klasse sind 1. u. 2. Schulstufe gemeinsam,
hier würde die automatische Klausel für Schüler der 2. Schulstufe eine Berechtigung zum Aufstieg in die 3. Schulstufe ergeben.)

3aVS, MS, PTSWenn ein Schüler gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart erfolgreich abgeschlossen hat.
4aVS, ASO, MS, PTSFalls der Schüler gemäß § 27 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe FREIWILLIG zu wiederholen.
6ASO, MS, PTSSobald der Schüler gemäß § 23 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, eine Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Freigegenständen abzulegen.
6aMSWird verwendet, wenn der Schüler gemäß § 23a des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Semesterprüfung berechtigt ist.
7ASO, MSDer Schüler hat gemäß § 32 des Schulunterrichtsgesetzes zulässige Höchstdauer des Schulbesuches überschritten. (§ 33 Abs. 2 lit. d des Schulunterrichtsgesetzes):
8VSWird nur dann gesetzt, wenn die Schulkonferenz der Volksschule gemäß § 40 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, feststellt,
dass der Schüler trotz einer Beurteilung in Deutsch, Lesen und (oder) Mathematik mit Befriedigend den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schulen genügen wird.
10

VS, ASO, MS, PTS

Ist nur dann relevant, wenn die Beurteilung des Schülers in einem Pflichtgegenstand wegen Befreiung von der Teilnahme an diesem
Pflichtgegenstand gemäß § 11 Abs. 6, Abs. 6a, Abs. 6b Z 3 oder Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 nicht möglich war.
11VS, ASO, MS, PTSBei Beurteilung in der Unterrichtssprache und der lebenden Fremdsprache gemäß § 18 Abs. 12 des Schulunterrichtsgesetzes.
12VS, ASO, MS, PTSRelevant, wenn sich der Schüler gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes vom Schulbesuch abgemeldet hat.
15VS, ASO, MS, PTSBeim Eintritt der Rechtskraft des Ausschlussbescheides gemäß § 49 des Schulunterrichtsgesetzes (§ 33 Abs. 2 lit. e des Schulunterrichtsgesetzes).
16VS, ASO, MS, PTSWenn die Teilnahme an einer verbindlichen Übung gemäß § 11 Abs. 6 oder 6a des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 befreit wurde. 
17VS, ASO, MSWird benötigt, wenn ein Schüler aufgrund von Nicht Genügend in einem Pflichtgegenstand trotzdem aufsteigen darf
§ 17ASO, MSFür Schüler mit erhöhtem Förderbedarf.
19ASOWenn der Schüler einer Allgemeinen Sonderschule gemäß § 31c des Schulunterrichtsgesetzes in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und (oder) Mathematik am Unterricht in der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe teilgenommen hat:
§22/11VS, ASO, MS, PTS

Ist für Schüler, die  in einem oder mehreren Pflichtgegenständen gemäß §22 Abs. 11 des Schulunterrichtsgesetz nicht beurteilt werden.

Im Falle des § 22 Abs. 11 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes – ausgenommen beim Besuch einer Deutschförderklasse gemäß § 8h Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes – ist in die Schulbesuchsbestätigung folgender Vermerk aufzunehmen.

§23/2, §23/2MS, PTSDie gemäß § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes in das Jahreszeugnis aufzunehmenden Vermerke sind vom Schulleiter der Schule, an der die Wiederholungsprüfung abgelegt wurde, sowie dem betreffenden Fachprüfer (den Fachprüfern) unter Anbringung des Rundsiegels der Schule zu fertigen.
§28/3PTSWenn ein Schüler in einem besonderen Förderprogramm nach einem schulautonomen Lehrplan beurteilt wurde.
ASOVS, ASO, MS, PTSDiese Klausel ist NUR bei Ziffernnoten (Schulnachricht/Jahreszeugnis) zu setzen.
Die ASO Klausel wird verwendet um auf einen ASO Lehrplan bei einzelnen Fächer hinzuweisen. 
NMS(GO)MSModellversuchsgenehmigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule
NMS(RGO)MSModellversuchsgenehmigung des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe (Realgymnasium) sowie einer berufsbildenden mittleren Schule
PSASO, PTSWenn ein alternativer Pflichtgegenstand oder alle alternativen Pflichtgegenstände 
PTSASO, PTSWenn ein Gegenstand nach PTS Lehrplan unterrichtet wurde.
VSVS, ASOWird verwendet um Gegenstände, die mit dem Lehrplan für die Volksschulen unterrichtet werden, zu markieren.
Z1-Z3VS, ASO, MS, PTSLeere Klausel Zeilen zum selbst definieren/befüllen. 
Z4VS, ASO, MS, PTSSchüler/innen, die einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören und den Besuch eines externen Religionsunterrichts nachgewiesen, bekommen die Klause Z4, in der die genaue Bezeichnung der Bekenntnisgemeinschaft einzutragen ist. 
UMI 1 / UMI 2VS, ASOWird für die Umfassende Mündliche Information verwendet.
DFKLVS, MS, PTS

In der SB aller AOSDKu- Schüler/innen, den Schüler/innen, die eine (integrative) Deutschförderklasse besucht haben, muss eine der folgenden Klauseln dazu geschaltet werden:

DFKLw-nach dem Besuch des Wintersemesters
DFKLws-nach dem Besuch des Winter- und Sommersemesters
DFKLs-nach dem Besuch des Sommersemesters

Gesetzliche Informationen über die Klauseln und finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009680

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