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Folgende Klausel werden automatisch errechnet im Zeugnisdruck eingefügt:

1    Ausgezeichneter Erfolg
1a  Guter Erfolg
2a  Aufstiegsberechtigung
2b  Nicht berechtigt zum Aufsteigen
2c  Aufstiegsberechtigung auf der Schulstufe 1
3   Nicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe
4   Wiederholungsberechtigung
5   Berechtigung zur Wiederholungsprüfung
9   Beendigung der Schulpflicht
23 Leistungs(nivau)gruppen im nächsten Schuljahr
EE Klausel EE ist von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden.



Folgende Klauseln können manuell im Zeugnisdruck hinzugefügt werden:

Klausel DFKL:
In der SB aller AOSDKu- Schüler/innen, den Schüler/innen, die eine (integrative) Deutschförderklasse besucht haben, muss eine der folgenden Klauseln dazu geschaltet werden:

DFKLw-nach dem Besuch des Wintersemesters
DFKLws-nach dem Besuch des Winter- und Sommersemesters
DFKLs-nach dem Besuch des Sommersemesters

2c Klausel:
2c muss bei Kleinschulen (=niedrig organisierten Schulen) zum Teil manuell eingestellt werden. (Bsp.: In der 1 Klasse sind 1. u. 2. Schulstufe gemeinsam, hier würde die automatische Klausel für Schüler der 2. Schulstufe eine Berechtigung zum Aufstieg in die 3. Schulstufe ergeben.)

Klausel Z4:
Schüler/innen, die einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören und den Besuch eines externen Religionsunterrichts nachgewiesen, bekommen die Klause Z4, in der die genaue Bezeichnung der Bekenntnisgemeinschaft einzutragen ist. Die genauen Bezeichnungen dieser Bekenntnisgemeinschaften erhält man in e*SA im Zeugnismodul durch Drücken der Hilfe-Taste „F1“.

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