Report Ausbilungspflicht bis 18
Laut § 13 Ausbilungspflichtgesetz müssen Daten nicht mehr Schulpflichtiger Schüler (=Schüler im 10., 11. oder 12 Besuchsjahr) jeweils zu den Stichtagen 1. Februar, 1. April, 1. Juni und 1. Oktober jedes Kalenderjahres (längstens binnen sieben Werktagen) an die Bundesanstalt Statistik geliefert werden.
Dazu steht in e*SA das Tool "Ausbilungspflicht" zur Verfügung.
Anleitung:
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