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Report Ausbilungspflicht bis 18

Laut § 13 Ausbilungspflichtgesetz müssen Daten nicht mehr Schulpflichtiger Schüler (=Schüler im 10., 11. oder 12 Besuchsjahr) jeweils zu den Stichtagen 1. Februar, 1. April, 1. Juni und 1. Oktober jedes Kalenderjahres (längstens binnen sieben Werktagen) an die Bundesanstalt Statistik geliefert werden.

Dazu steht in e*SA das Tool "Ausbilungspflicht" zur Verfügung.


Anleitung:

Markieren Sie den gewünschten Zeitbereich und klicken auf Erstellen!

Der Zeitbereich wird nun farbig hinterlegt.


Folgende Meldungen können nach dem Erstellen erscheinen:

Wie die Meldung hier schon sagt, es wurden keine Zugänge oder Abgänge gefunden, Leermeldung wird gesendet.

In dieser Meldung wurden einige Schüler gefunden und geliefert.

Diese Meldung tritt auf, wenn ein noch nicht aktiver Stichtag erstellt werden soll.

In dieser Meldung wurden einige Schüler fehlerfrei geliefert aber einer hat wie in diesem Bild ersichtlich einen Fehler.

Dieser muss nun korrigiert werden, um danach nochmals die Ausbilungspflicht zu erstellen.


Klicken Sie auf OK, wird der Stichtag ROT markiert.


Hinweis:
Die Refernznr. ist die SVNR + Geb. Datum!

So weiß man immer genau welchen Schüler es betrifft.

In diesem Fall ist keine SVNR eingetragen. (Grunddaten des Schülers nachtragen)

Meist sind die Fehler in den Grunddaten des Schülers. (Adresse nicht mehr gültig, Name nicht mehr gültig, SVNR....)








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