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Ausbildungsstände:

AbkürzungKurztextLangtext
brAbmeldung während des SchuljahresAbmeldung vom Schulbesuch während des Schuljahres
fnAufstiegFortsetzung der laufenden Ausbildung in der nächsten Stufe
nnAufstieg nach SchulwechselFortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der nächsten vorgesehenen Schulstufe bzw. Semester
ebExternistenprüfung bestandenExternistenprüfung bestanden
enExternistenprüfung nicht bestandenExternistenprüfung nicht bestanden
fffreiwillige WiederholungFortsetzung der laufenden Ausbildung durch freiwilliges Wiederholen der Schulstufe (SchUG) §27 Abs. 2 bzw. des Semesters
nffreiwillige Wiederholung nach SchulwechselFortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch freiwillige Wiederholung der Schulstufe bzw. des Semesters
kkKlassenwechselKlassenwechsel
amMS abgeschl., 1. BMS ohne Prüfung möglichMittelschule erfolgreich abgeschlossen, Aufnahme in 1. Klasse BMS ohne Aufnahmeprüfung möglich
anMS abgeschl., 1. BMS ohne Prüfung nicht möglichMittelschule erfolgreich abgeschlossen, Aufnahme in 1. Klasse BMS ohne Aufnahmeprüfung nicht möglich; SchOG § 55 Abs. 1 zweiter Satz
ahMS abgeschl., 5. AHS/1. BHS ohne Prüfung möglichMittelschule erfolgreich abgeschlossen, Aufnahme in 5. Klasse AHS (SchOG § 40 Abs. 3) oder 1. Klasse BHS (SchOG § 68 Abs. 1 Z 1) ohne Aufnahmeprüfung möglich
bhMS nicht erfolgreich beendetMittelschule nicht erfolgreich beendet
nrNeuanmeld. während des Schulj. wegen SchulwechselNeuanmeldung zum Schulbesuch während des Schuljahres wegen Schulwechsel
nqNeueinstieg aus einer anderen Ausbildung (nicht in 1. Kl.)Neueinstieg in eine Ausbildung (nicht in die 1. Klasse!) infolge Übertritt aus einer anderen Ausbildung
niNeueinstieg nach Auslandszeit (nicht in 1. Kl.)Neueinstieg in diese Ausbildung (nicht in die 1. Klasse!) aus einer Schule im Ausland
neNeueinstieg Schulanfänger je SchulartNeueinstieg in die erste lehrplanmäßig vorgesehene Stufe bzw. Semester
atPTS erfolgreich abgeschlossenPolytechnische Schule erfolgreich abgeschlossen
btPTS nicht erfolgreich beendetPolytechnische Schule nicht erfolgreich beendet
fsSchuleingangsphase, wie im VorjahrFortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs.5)
nsSchuleingangsphase, wie im Vorjahr nach SchulwechselFortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (SchUG § 17 Abs. 5)
bzsonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildungsonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildung (Beendigung am Schuljahresende)
aoSS erfolgreich abgeschlossenSonderschule oder andere APS (z.B. Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe VS, Statutschule) erfolgreich abgeschlossen
boSS nicht erfolgreich beendetSonderschule oder andere APS (z.B. Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe VS
Statutschule) nicht erfolgreich beendet
fuÜberspringen einer SchulstufeFortsetzung der laufenden Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe (SchUG § 26) oder eines Semesters
nuÜberspringen einer Schulstufe nach SchulwechselFortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe bzw. eines Semesters an dieser Schule
bwvorz. Beend. wegen nicht mehr zulässiger Wiederholungvorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen nicht mehr zulässiger Wiederholung gem. SchUG-B § 32 Abs. 1 Z5
buvorz. Beend. wegen Überschr. der Höchstdauervorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen Überschreitung der Höchstdauer (SchUG § 32, SchUG-B § 31
bsvorz. Beend. - schulint. Wechsel in andere Ausb.vorzeitige Beendigung der Ausbildung aufgrund Schulinternen Wechsel in eine andere Ausbildung
agVS abgeschlossen, 1 Kl. AHS ohne Prüfung möglichVolksschule erfolgreich abgeschlossen, Aufnahme in 1. Klasse AHS ohne Aufnahmeprüfung möglich
avVS abgeschlossen, 1 Kl. AHS ohne Prüfung nicht möglichVolksschule erfolgreich abgeschlossen, Aufnahme in 1. Klasse AHS ohne Aufnahmeprüfung nicht möglich 
bvVS beendet, Widerruf der vorz. Aufn. oder Abmeld.Beendigung des Schulbesuchs in Volksschulen aufgrund Widerruf der vorzeitigen Aufnahme in die 1. Kl. (SchUG § 33 Abs. 2 lit. e in Verbindung mit § 7 Abs. 8 Schulpflichtgesetz 1985) oder Abmeldung
fwWiederholungFortsetzung der laufenden Ausbildung durch Wiederholen der Schulstufe (SchUG § 27 Abs. 1) oder des Semesters
nwWiederholung nach SchulwechselFortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Wiederholung der Schulstufe bzw. des Semesters an dieser Schule
kkZurückgestuftZurückgestuft


Jahreserfolge:

SchultypAbkürzungLangtext
VSeberechtigt zum Aufsteigen nach Konferenzbeschluss
VSfberechtigt zum Aufsteigen infolge eines fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (SchUG § 25 Abs. 9)
VSkberechtigt zum Aufsteigen mit einem "Nicht genügend"
VSnnicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe infolge negativer oder fehlender Beurteilung-
soweit keine andere Merkmalsausprägung zutrifft
VSoohne Beurteilung des Schulerfolgs (z.B außerordentlicher Schüler, Vorschule oder vorzeitig Abmeldung)
VSpberechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung in allen Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster Satz)
VSsKinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Nicht-Sonderschulen berechtigt zum Aufsteigen (SchUG § 25 Abs. 5a)
VSvberechtigt zum Aufsteigen in VS und SS trotz negativer Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen
(z.B Musik, Bildnerische Erziehung, Schreiben) - SchUG § 25 Abs.3
VSwberechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung bei Wiederholung einer Schulstufe nach einem "Befriedigend" in diesem Gegenstand (SchUG § 25 Abs. 1 letzer Satz)
VSxxIm Laufenden Jahr noch kein Schulerfolgsstatus möglich
NMSaausgezeichneter Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. g)
NMSfberechtigt zum Aufsteigen infolge eines fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (SchUG § 25 Abs. 9)
NMSg

guter Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. h)


NMShberechtigt zum Aufsteigen mit "Nicht genügend" in höheren Leistungsgruppen (SchUG § 25 Abs. 5)
NMSkberechtigt zum Aufsteigen mit einem "Nicht genügend"
NMSn

nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe infolge negativer oder fehlender Beurteilung-
soweit keine andere Merkmalsausprägung zutrifft

NMSoohne Beurteilung des Schulerfolgs (z.B außerordentlicher Schüler, Vorschule oder vorzeitig Abmeldung)
NMSpberechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung in allen Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster Satz)
NMSsKinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Nicht-Sonderschulen berechtigt zum Aufsteigen (SchUG § 25 Abs. 5a)
NMSwberechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung bei Wiederholung einer Schulstufe nach einem "Befriedigend" in diesem Gegenstand (SchUG § 25 Abs. 1 letzer Satz)
NMSxxIm Laufenden Jahr noch kein Schulerfolgsstatus möglich
ASOeberechtigt zum Aufsteigen nach Konferenzbeschluss
ASOfberechtigt zum Aufsteigen infolge eines fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (SchUG § 25 Abs. 9)
ASOkberechtigt zum Aufsteigen mit einem "Nicht genügend"
ASOn

nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe infolge negativer oder fehlender Beurteilung-
soweit keine andere Merkmalsausprägung zutrifft

ASOoohne Beurteilung des Schulerfolgs (z.B außerordentlicher Schüler, Vorschule oder vorzeitig Abmeldung)
ASOpberechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung in allen Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster Satz)
ASOsKinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Nicht-Sonderschulen berechtigt zum Aufsteigen (SchUG § 25 Abs. 5a)
ASOv

berechtigt zum Aufsteigen in VS und SS trotz negativer Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen
(z.B Musik, Bildnerische Erziehung, Schreiben) - SchUG § 25 Abs.3

ASOwberechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung bei Wiederholung einer Schulstufe nach einem "Befriedigend" in diesem Gegenstand
(SchUG § 25 Abs. 1 letzer Satz)
ASOxxIm Laufenden Jahr noch kein Schulerfolgsstatus möglich
PTSaausgezeichneter Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. g)
PTSgguter Erfolg (SchUG § 22 Abs. 2 lit. h)
PTSn

nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe infolge negativer oder fehlender Beurteilung-
soweit keine andere Merkmalsausprägung zutrifft

PTSoohne Beurteilung des Schulerfolgs (z.B außerordentlicher Schüler, Vorschule oder vorzeitig Abmeldung)
PTSpberechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung in allen Pflichtgegenständen (SchUG § 25 Abs. 1 erster Satz)
PTSsKinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Nicht-Sonderschulen berechtigt zum Aufsteigen (SchUG § 25 Abs. 5a)
PTSxxIm Laufenden Jahr noch kein Schulerfolgsstatus möglich


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