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Meldung Ausbildungspflicht (bis 18)

Nicht mehr schulpflichtige Schüler (=Schüler im 10, 11 oder 12 Besuchsjahr) müssen jeweils zu den Stichtagen 1. März, 10. Juni, und 10. November des Kalenderjahres,
(längstens binnen sieben Werktagen), an die Bundesanstalt Statistik geliefert werden.
Die Stichtage 10. Juni, und 10. November erscheinen im Echtsystem sobald das Datum eintrifft.

Dazu steht in e*SA das Tool Ausbildungspflicht zur Verfügung.


Anleitung:

Markieren Sie den gewünschten Zeitbereich und klicken Sie auf Erstellen. Innerhalb weniger Sekunden wird die Meldung weggeschickt und die Zeile farbig dargestellt.

War die Meldung erfolgreich, wird die Zeile grün dargestellt.
War die Meldung nicht erfolgreich, z.B. durch fehlerhafte Datensätze, dann wird die Zeile rot dargestellt.

Folgende Meldungen können nach dem Erstellen erscheinen:

Leermeldung: Es wurden keine Zugänge oder Abgänge gefunden.
Der ausgewählte Stichtag wird grün angezeigt.

Hier wurden einige Schüler gefunden und geliefert.
Der ausgewählte Stichtag wird grün angezeigt.

Dieser Dialog erscheint, wenn für einen nicht aktiven Stichtag die Meldung erstellt wird.
Der Farbe des ausgewählten Stichtags ändert sich nicht.

In dieser Meldung wurden einige Schüler fehlerfrei geliefert und zumindest einer fehlerbehaftet geliefert. Der fehlerhafte Schüler wird unten angezeigt.
Der ausgewählte Stichtag wird rot angezeigt.

Der fehlerhafte Schüler muss korrigiert werden und danach muss die Meldung erneut geliefert werden.

Hinweis:
Die Referenznummer ist die SVNr, + Geburtsdatum!

So weiß man immer genau welchen Schüler es betrifft.

In diesem Fall ist keine SVNr. eingetragen. Dahe muss diese in den Grunddaten nachgetragen werden.

Meist sind die Fehler in den Grunddaten des Schülers.
(Adresse nicht mehr gültig, Name nicht mehr gültig, SVNr..)




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